Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "G"
Gruppenversicherung
In einer Gruppenversicherung können mehrere Personen versichert sein, die die Zugehörigkeit einer Vereinigung oder eines Unternehmens haben. Bestimmte Voraussetzungen sind allerdings zu erfüllen, wie die Mindestzahl der zu versichernden Personen. Mindestens 10 Personen sind erforderlich, die als Gruppe gelten. Wenn die Angehörigen ebenfalls versichert werden sollen, sind mindestens 20 Personen erforderlich.
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