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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "G"

Gruppenversicherung

In einer Gruppenversicherung können mehrere Personen versichert sein, die die Zugehörigkeit einer Vereinigung oder eines Unternehmens haben. Bestimmte Voraussetzungen sind allerdings zu erfüllen, wie die Mindestzahl der zu versichernden Personen. Mindestens 10 Personen sind erforderlich, die als Gruppe gelten. Wenn die Angehörigen ebenfalls versichert werden sollen, sind mindestens 20 Personen erforderlich.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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