Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "H"
Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Gehilfen oder Rollstühlen 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel werden mit 10% je Einheit berechnet, jedoch höchstens mit 10 EUR im Monat. Sehhilfen werden nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte erstattet.
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