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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "H"

Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Selbstbeteiligung beträgt bei Gehilfen oder Rollstühlen 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel werden mit 10% je Einheit berechnet, jedoch höchstens mit 10 EUR im Monat. Sehhilfen werden nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte erstattet.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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