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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "H"

Honorarvereinbarung

Ärzte und Zahnärzte rechnen ihr Honorar im Rahmen einer gültigen Gebührenordnung ab. In speziellen Fällen, z.B. bei einer besonderen Operation, können Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar fordern. Es muss eine Honorarvereinbarung vorgelegt werden, die bestimmten Regelungen unterworfen ist, um rechtsgültig zu werden.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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