Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "I"
Innungskrankenkasse
In Deutschland sind Innungskrankenkassen (IKK) Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn auch inzwischen jede IKK für alle Versicherten zugänglich ist, so waren in der Vergangenheit deren Versicherte historisch bedingt Handwerker. Die IKK sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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