Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "I"
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
In Deutschland ist die Anwendung der Internationalen Klassifikationen der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) durch die Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.3.2004 geregelt. Die ICF dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache. Sie beschreibt den funktionalen Gesundheitszustandes, die Behinderung, die soziale Beeinträchtigung und die relevanten Umgebungsfaktoren einer Person.
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