Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Karenzzeit
Der Zeitraum zwischen dem Einsetzen des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht nennt man Karenzzeit. Die Arbeitgeber, die eine Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, wird also eine Karenzzeit von sechs Wochen benötigen. Erst danach wird die Tagegeldzahlung einsetzen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
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