Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Kassenwahlrecht
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse steht einem das Recht zu, die Krankenkasse frei auszuwählen, bei der man versichert sein will. Zur Auswahl stehen alle AOK's, geöffnete Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen.
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