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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "K"

Kostenträger

Kostenträger sind Institutionen, die im Rahmen der Sozialversicherung Kosten für Versicherungsleistungen zu übernehmen haben. Neben den Krankenkassen gehören dazu auch die Träger der Sozialhilfe, die Versorgungsämter, die Dienststellen der freien Heilfürsorge und die Träger der Unfallversicherung.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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