Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Krankenhaus
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Einweisung in die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser. Der jeweils Dienst habende Arzt übernimmt die Betreuung. Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, hat freie Krankenhausauswahl sowie das Anrecht auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Sofern der Tarif es vorsieht, kann auch eine privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden.
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