Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Krankheitskostenvollversicherung
Mit einer Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherungsschutz für stationäre, ambulante und zahnärztliche Heilbehandlungen abgedeckt werden. Sie kann mit den Leistungen für eine Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung erweitert werden.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
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