Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Kuren
In der Regel sind Kuren Angelegenheiten des Rentenversicherungsträgers. Es sind aber auch Kurleistungen möglich, wenn man privat vollversichert ist. Aber auch hier ist der Kostenträger, nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind, der zuständige Rentenversicherungsträger.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
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