Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "K"
Kurzfristige Beschäftigung
Wer kurzfristig beschäftigt ist, ist von Beiträgen befreit. Allerdings darf man innerhalb eines Jahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten. Die Beschäftigung darf darüberhinaus nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.