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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "L"

Landwirtschaftliche Krankenkassen

Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bilden mit den landwirtschaftlichen Alterskassen, den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Pflegekassen die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Es sind insgesamt 850.619 Personen in der Landwirtschaften Krankenversicherung versichert, wobei es sich um landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige handelt (Stand 2/2009).

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