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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "P"

Pflichtversicherte

Die Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sind krankenversicherungspflichtig. Weiterhin sind pflichtversichert: Auszubildende, Künstler und Publizisten, Landwirte, Rehabilitanten und Behinderte, Studenten bis zum Abschluss ihres 14. Semesters oder bis zu ihrem 30. Lebensjahres, Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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