Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "P"
Pflichtversicherte
Die Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sind krankenversicherungspflichtig. Weiterhin sind pflichtversichert: Auszubildende, Künstler und Publizisten, Landwirte, Rehabilitanten und Behinderte, Studenten bis zum Abschluss ihres 14. Semesters oder bis zu ihrem 30. Lebensjahres, Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
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