Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "P"
Private Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung (PKV) eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Unfällen oder Krankheit herrühren. Es gibt folgende Versicherungsarten: die Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten), die Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten) und die Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken).
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