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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "P"

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung (PKV) eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Unfällen oder Krankheit herrühren. Es gibt folgende Versicherungsarten: die Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten), die Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten) und die Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken).

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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