Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "R"
Rentner
Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in den Ruhestand geht, wird automatisch Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Es steht einem jedoch frei, sich von der KVDR befreien zu lassen, um freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu werden.
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