Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "S"
Schwangerschaftsabbruch
Soweit ein Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen hierfür gesetzlich vorgesehenen Einrichtung vorgenommen wird, haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ärztliche Leistungen bei einem nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch.
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