Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "S"
Solidaritätsprinzip
Im Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung wird die wechselseitige Beziehung der Versicherten zum Ausdruck gebracht. Es regelt unter anderem die Höhe der Beiträge des Versicherten für seinen Krankenversicherungsschutz, die sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten.
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