Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "T"
Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz in jeden gleichartigen Versicherungsschutz möglich. Bei einer Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neu hinzukommenden Teil das aktuelle Eintrittsalter und es muss eine neue Gesundheitsprüfung stattfinden.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.