Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "T"
Teilstationäre Behandlungen
Wenn ein Patient nicht die vollen Pflegeleistungen eines Krankenhauses in Anspruch nimmt, spricht man von einer teilstationären Behandlung. Es kann sich dabei um wenige Stunden handeln, oder eine Behandlung, die nur tagsüber oder nachts durchgeführt wird.
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