Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "Ü"
Überführungskosten
Die Überführungskosten beim Todesfall im Ausland werden von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung darf bei Tod im Ausland die Überführungskosten nicht übernehmen.
Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons
genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand
zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität
der Einträge nicht garantieren.