Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "Ü"
Übergangsgebührnisse
Eine Übergangsgebührniss erhalten Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für einen begrenzten Zeitraum. Dieser Zeitraum ist abhängig von der Dauer der Dienstzeit, die geleistet wurde. Der Empfänger von Übergangsgebührnissen hat einen Beihilfeanspruch von 70 %.
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