Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "Ü"
Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Als Übertritt wird der Wechsel von gesetzlichen zu privaten Krankenkassen bezeichnet. Die Vorversicherungszeit wird hierbei auf die Wartezeit angerechnet, wenn die private Krankenversicherung unmittelbar an die neue Mitgliedschaft anschließt.
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