Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "U"
Unfall
Ein Unfall wird als plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkende Gesundheitsschädigung definiert. Entsprechend den Bedingungen eines Vertrages gelten als Versicherungsfall auch medizinisch notwendige Heilbehandlungen als Unfallfolgen. Dies können Verrenkungen, Zerrungen oder Wundinfektionen sein.
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