Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "U"
Unfallversicherung
In einer privaten Unfallversicherung sind Personenschäden, die durch Unfall hervorgerufen werden, versichert. In der Regel ist der Geltungsbereich weltweit. Hierbei gilt als Unfall jedes plötzliche von außen auf den Körper einwirkende Ereignis, das dazu führt, dass Personen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
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