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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "V"

Verbundene Lebensversicherung

Ehepaare oder Geschäftsleute können eine sogenannte verbundene Versicherung abschließen. Das Sterberisiko wird auf zwei zu versichernde Personen zusammengefasst. Bei solchen Versicherungen unter Geschäftspartnern können auch mehr als zwei Personen versichert werden. Bei einem Versicherungsfall wird in den meisten Fällen der Tod des zuerst Sterbenden vereinbart.

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