Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "V"
Versicherungsjahr
Es gibt keine feste Regelung was die Berechnung des Versicherungsjahres betrifft. Es kann das Kalenderjahr zur Grundlage genommen werden, also ab Versicherungsbeginn bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Folgende Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Es gibt auch die Möglichkeit ein Versicherungsjahr vom technischen Versicherungsstart zu beginnen, das dann für zwölf Monate dauert. Genauso wird mit allen Folgejahren verfahren.
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