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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "V"

Versicherungsjahr

Es gibt keine feste Regelung was die Berechnung des Versicherungsjahres betrifft. Es kann das Kalenderjahr zur Grundlage genommen werden, also ab Versicherungsbeginn bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Folgende Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Es gibt auch die Möglichkeit ein Versicherungsjahr vom technischen Versicherungsstart zu beginnen, das dann für zwölf Monate dauert. Genauso wird mit allen Folgejahren verfahren.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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