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Versicherungslexikon

Das ABC des Versicherungswesens.

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Buchstabe "W"

Wartezeiten

Wartezeiten sind bei Versicherungsbeginn zu beachten, die in der Regel drei Monate betragen. Diese entfallen aber bei Kindernachversicherungen, Unfällen und Ehegattennachversicherungen. Bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapien und Entbindungen fallen besondere Wartezeiten von acht Monaten an. Falls während der Wartezeit Behandlungen eintreten, werden nach Ablauf der Wartezeit die Versicherungsleistungen vom ersten Tag an gewährt.

Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte unseres Versicherungslexikons genau zu recherchieren und die Einträge auf dem aktuellen Stand zu halten, können wir die Vollständigkeit und die Aktualität der Einträge nicht garantieren.

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