Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "W"
Wartezeiten
Wartezeiten sind bei Versicherungsbeginn zu beachten, die in der Regel drei Monate betragen. Diese entfallen aber bei Kindernachversicherungen, Unfällen und Ehegattennachversicherungen. Bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapien und Entbindungen fallen besondere Wartezeiten von acht Monaten an. Falls während der Wartezeit Behandlungen eintreten, werden nach Ablauf der Wartezeit die Versicherungsleistungen vom ersten Tag an gewährt.
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