Versicherungslexikon
Das ABC des Versicherungswesens.
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Buchstabe "W"
Wegeunfall
Als Wegeunfall bezeichnet man versicherte Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Ort der versicherten Tätigkeit, wie Arbeitsstätte, aber auch Schule, Kindergarten etc. Der Begriff Wegeunfall kommt aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz besteht gegebenenfalls bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger, wie z.B. einer Berufsgenossenschaft.
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